Beratung von Kommunen

Mit der Einführung des Gesetzes zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für die Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen vom 16.11.2004 wurden sämtliche Gemeinden verpflichtet, spätestens ab dem Haushaltsjahr 2009 ihre Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung in ihrer Finanzbuchhaltung zu erfassen und zum Stichtag 1. Januar 2009 eine Eröffnungsbilanz nach § 92 Abs. 1 bis 3 GO NRW aufzustellen. An das kommunale Haushalts- und Rechnungswesen werden mit Umsetzung dieser Vorschriften andere und erhöhte Anforderungen gestellt. Als Spezialisten mit mehrjähriger Erfahrung in diesem Bereich können wir Kommunen bei der Entwicklung von Konzepten, bei der Umsetzung notwendiger Massnahmen sowie der Einführung von neuen Systemen unterstützen und beraten. Zu den Beratungsleistungen gehören insbesondere: 

  • Beratung bei organisatorischen Fragen
  • Beratung bei Fragestellungen zur Bewertung des Anlagevermögens unter Hinweis auf mögliche Ermessensspielräume
  • Erstellung von Unternehmensbewertungen gem. § 55 (6) GemHVO
  • Plausibilisierung von Arbeitsergebnissen vor Übernahme in die Eröffnungsbilanz oder den Jahresabschluss
  • Strategische Beratung betreffend die Eröffnungsbilanz und späterer Jahresabschlüsse im Hinblick auf die Eigenkapitalausstattung und die Höhe der Ausgleichsrücklage
  • Unterstützung bei der Erstellung von Anhang und Lagebericht