Unternehmensberatung
Unter diesem Begriff ist Rat und Mithilfe bei der Erarbeitung und Umsetzung von
Problemlösungen in allen unternehmerischen bzw. betriebswirtschaftlichen
Funktionsbereichen zu verstehen. Die Aufgabe des Unternehmensberaters besteht
vor allem in der Erhaltung und Verbesserung der Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Auftraggeber.
Wir unterstützen und beraten unsere Mandanten vornehmlich in den nachfolgend
beschriebenen Teilbereichen der Unternehmensberatung.
Existenzgründung
Der Schritt in die Selbständigkeit bietet zahlreiche Chancen und Freiheiten, bringt aber auch eine Vielzahl von Risiken mit sich. Existenzgründer sind daher gut beraten, Zeit und Mühe in die Vorbereitung zu stecken. Unsere Kanzlei kann Sie in allen steuerrechtlichen, betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Fragen der Existenzgründung unterstützen. Unsere Kanzlei ist als Berater in der Datenbank der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH) eingetragen.
Schwerpunkte unserer Beratung sind zum Beispiel:
- Realisierbarkeitsprüfung - das Unternehmensziel wird auf seine Erfolgsaussichten untersucht
- Durchführbarkeitsprüfung unter dem Aspekt der Steuer-, Rechts- und Haftungsfragen
- betriebwirtschaftliche Überlegungen zur optimalen Rechtsform sowie den Finanzierungsmöglichkeiten im einzelnen
- Erstellung einer Erfolgs-, Liquiditäts- und Investitionsplanung (Businessplan)
- Recherche von Fördermitteln
- Fachliche Stellungnahme zur Erlangung öffentlicher Fördermittel
Betriebswirtschaftliche Beratung
- Aufbau und Organisation des betrieblichen Rechnungswesens
- Entwicklung von Kosten- und Leistungsrechnungen, Betriebsabrechnungsbögen
- Einrichtung und Durchführung von Planungsrechnungen
- Erstellung eines Controlling-Reports
- Erstellung eines Unternehmensrating
- Durchführung von Finanzierungsvergleichen
- Erstellung von Investitions- und Amortisationsrechnungen
Unternehmenskäufe- und Verkäufe
Die Zahl der Unternehmenstransaktionen ist in den letzten Jahren ständig gestiegen und wird in der Zukunft wohl weiter zunehmen. Das gilt sowohl für nationale wie für grenzüberschreitende Transaktionen. Bei mittelständischen Unternehmen, bei denen häufig die Anteilseigner in der Geschäftsführung vertreten sind, stellt sich vielfach das Problem, dass im Kreise der Anteilseigner oder Nachkommen keine für die Nachfolge geeigneten Personen vorhanden sind. In diesem Fall ist häufig die Veräußerung der einzige Ausweg.
Bei den im Rahmen eines Unternehmenskaufes- bzw. -verkaufes anfallenden Aufgabenstellungen unterstützten wir Sie interdisziplinär vor allem in folgenden Bereichen:
- Legal und tax Due Diligence
- Erstellung und Prüfung von Businessplänen
- Erstellung und Prüfung von Unternehmensbewertungen
- Erstellung und Prüfung von Unternehmenskauf- und -verkaufsverträgen, sowohl für Share Deals als auch für Asset Deals