Gemeinnützige Organisationen
Kennzeichnend für gemeinnützige Organisationen ist die Steuerfreiheit von Ertragsteuern
(Körperschaft- und Gewerbesteuer) und eine Steuerfreiheit oder Steuerminderung bei den
Verkehrssteuern (z.B. Umsatzsteuer, Grundsteuer).
Bei der Beratung und Prüfung von gemeinnützigen Organisationen sind komplizierte und
steuerlich sehr spezifische Regelungen zu berücksichtigen.
Zu unserem Mandantenkreis gehören eine gemeinnützige Kapitalgesellschaft, Sportvereine,
Wählervereinigungen, Fördervereine und verschiedene Stiftungen
Bei der Beratung richten wir ein besonderes Augenmerk darauf, dass die Organisationen
die aufgrund der Gemeinnützigkeit bestehende und an strenge Auflagen gebundene Steuerfreiheit oder Steuerermäßigung nicht gefährdet und dass die satzungsmäßigen Zwecke
gewahrt bleiben.