Gemeinnützige Organisationen

Kennzeichnend für gemeinnützige Organisationen ist die Steuerfreiheit von Ertragsteuern (Körperschaft- und Gewerbesteuer) und eine Steuerfreiheit oder Steuerminderung bei den Verkehrssteuern (z.B. Umsatzsteuer, Grundsteuer).

Bei der Beratung und Prüfung von gemeinnützigen Organisationen sind komplizierte und steuerlich sehr spezifische Regelungen zu berücksichtigen.

Zu unserem Mandantenkreis gehören eine gemeinnützige Kapitalgesellschaft, Sportvereine, Wählervereinigungen, Fördervereine und verschiedene Stiftungen

Bei der Beratung richten wir ein besonderes Augenmerk darauf, dass die Organisationen die aufgrund der Gemeinnützigkeit bestehende und an strenge Auflagen gebundene Steuerfreiheit oder Steuerermäßigung nicht gefährdet und dass die satzungsmäßigen Zwecke gewahrt bleiben.